Wahlen 2024

Im Jahr 2024 finden die Wahlen zum Europaparlament, zum Kreistag, zum Stadtrat und den Ortschaftsräten wie auch die Wahl zum Sächsischen Landtag statt. Auf diesen Seiten finden Sie alle aktuellen Informationen zum Wahljahr.

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau sowie der Ortschaftsräte der Ortsteile Dittelsdorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde mit Drausendorf, Pethau, Schlegel und Wittgendorf statt. Am gleichen Tag finden die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament und zum Kreistag des Landkreises Görlitz statt.
Die Wahlen werden nach §
57 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes (KomWG) als verbundene Wahlen durchgeführt.

Information für Unionsbürger

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Europawahl 2024 - Die Bundeswahlleiterin

In den Wahlbezirken Eichgraben, Hirschfelde sowie Briefwahl 4 (Briefwahllokal zur Wahl zum Europäischen Parlament) kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe verschlüsselt sind, verwendet.

Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).

Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.

Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:

  • die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen müssen.
  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
  • die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden 10 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht festgelegt:

männlich, divers, ohne Angabe im Geburtenregister

weiblich

Kennung

Geburtsjahresgruppe

Kennung

Geburtsjahresgruppe

A1

2004 bis 2008

G1

2004 bis 2008

A2

2000 bis 2003

G2

2000 bis 2003

B1

1995 bis 1999

H1

1995 bis 1999

B2

1990 bis 1994

H2

1990 bis 1994

C1

1985 bis 1989

I1

1985 bis 1989

C2

1980 bis 1984

I2

1980 bis 1984

D1

1975 bis 1979

K1

1975 bis 1979

D2

1965 bis 1974

K2

1965 bis 1974

E1

1955 bis 1964

L1

1955 bis 1964

F1

1954 und früher

M1

1954 und früher

Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6 Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht:

männlich, divers, ohne Angabe im Geburtenregister

weiblich

Kennung

Geburtsjahresgruppe

Kennung

Geburtsjahresgruppe

A

2000 bis 2008

G

2000 bis 2008

B

1990 bis 1999

H

1990 bis 1999

C

1980 bis 1989

I

1980 bis 1989

D

1965 bis 1979

K

1965 bis 1979

E

1955 bis 1964

L

1955 bis 1964

F

1954 und früher

M

1954 und früher

Weitergehende Informationen werden unter www.bundeswahlleiterin.de (unter Europawahl 2024/Informationen für Wählende/Repräsentative Wahlstatistik) bereitgestellt.

Wahl des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau und Wahl der Ortschaftsräte der Ortschaften der Großen Kreisstadt Zittau

An dieser Stelle werden die Bekanntmachungen der Stadt Zittau zur Wahl online zur Verfügung gestellt. Folgende Bekanntmachungen hat die Stadt Zittau veröffentlicht:

Die Stadt Zittau sucht für die Durchführung der Europawahl sowie der Kommunalwahlen (Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen) am 09. Juni 2024 und für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 01. September 2024 engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen tätig werden.

Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehört es unter anderem, die Wahlunterlagen auszugeben, den Betrieb in den Wahllokalen zu beaufsichtigen und schließlich die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Für das Auszählen der Stimmen findet sich der Wahlvorstand vollständig zusammen, um das Wahlergebnis schnell und zuverlässig ermitteln zu können.

Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält nach der geleisteten Wahlhilfe eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro. Zusätzlich erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für jede Unterstützung an einem Wahlsonntag einen Gutschein für einen Eintritt (Tageskarte) in das Bad des Stadtbades Zittau sowie eine Eintrittskarte für die Städtischen Museen Zittau.

Interessierte Wahlberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich vorzugsweise per E-Mail an wahlen@zittau.de, telefonisch unter 03583/ 752 – 491 oder postalisch (Stadtverwaltung Zittau, Wahlen, Markt 1, 02763 Zittau) melden. Bitte geben Sie dabei an, ob Sie an beiden Wahlterminen (09. Juni 2024 und 01. September 2024) oder an einem Wahltermin mithelfen möchten.

Für die Registrierung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer benötigen wir Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse). Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Wahlhelferdatei zur Bildung der Wahlvorstände für Wahlen nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. Zips ,Vorsitzender Gemeindewahlausschuss 
K. Zimmermann, stellv. Vorsitzende Gemeindewahlausschuss

Stadtverwaltung Zittau
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Rathaus
Zimmer 206
Markt 1
02763 Zittau
Tel.: 03583/ 752 491
E-Mail: wahlen@zittau.de

Unterlagen im Kontext der SächsKomWO können elektronisch angefordert werden. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.