Wohnungslosenhilfe (vorbeugende) aufsuchen

Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit haben gegenüber der Unterbringung in Notunterkünften Vorrang.
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Zittauer Haushalte, welche auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten oder anderer Probleme Hilfen zur Wohnungssicherung benötigen.   

Haben Sie keine Scheu - wenden Sie sich in Ihrer schwierigen Situation so früh wie möglich an uns. Reagieren Sie auf die ersten Anzeichen eines Wohnungsverlustes:

  • Mahnungen oder Kündigungen vom Vermieter
  • Klageschriften auf Räumung vom Amtsgericht
  • Zwangsvollstreckungsmitteilungen vom Gerichtsvollzieher

Vertraulich werden wir mit Ihnen nach Lösungswegen suchen!

Direkter Ansprechpartner: Herr Engelbrecht
Telefon: +49 3583 752-214
E-Mail: h.engelbrecht@zittau.de

Eine persönliche Vorsprache betroffener Zittauer Bürgerinnen und Bürger ist erforderlich. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Einkommensnachweis
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Mietzahlung
  • Nachweis über Höhe der Heizkosten
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • sonstige Ausgaben

Zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit sollten betroffene Personen frühzeitig die Beratung aufsuchen.

Die Beratung ist gebührenfrei.

Die Formulare erhalten Sie im Referat für Soziale Angelegenheiten während der Sprechzeiten.

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Benutzung der Unterkunftsanlagen der Stadt Zittau.

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Frau Femmer

Jugendhaus "Villa"
Hochwaldstraße 21b
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
soziales [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung