Feuerwerk beantragen

  • Antragsformular
  • Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
  • weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der Durchführung des Feuerwerkes gestellt werden.

Folgende begründete Anlässe werden als genehmigungsfähig angesehen:

  1. Hochzeit
  2. Geburtstag (18, 30, 40, 50 usw.)
  3. Ehejubiläum (25, 50, 60, 70 usw.)
  4. Vereins- und Firmenjubiläum (25, 50, 75, 100 usw.)
  5. Veranstaltungen im öffentlichen Interesse

Das Feuerwerk muss während der Winterzeit bis 22:00 Uhr, während der Sommerzeit bis 22:30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23:00 Uhr beendet sein.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 35,00 € und 90,00 € erhoben.

Sie können den Antrag per Post oder per E-Mail oder Fax an uns senden:

Stadtverwaltung Zittau
Referat Stadtordnung/Bußgeldstelle
Markt 1        
02763 Zittau

E-Mail: stadtordnung@zittau.de
Fax: 03583 752 434

Ebenso ist es möglich, den Antrag in den Hausbriefkasten am Haus IV (Franz-Könitzer-Straße 7, 02763 Zittau) einzuwerfen.

Verantwortliche Mitarbeiterin

Friederike Richter
Zimmer 205

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail                      stadtordnung@zittau.de
Telefonnummer    03583 752 451
Fax                           03583 752 434

Öffnungszeiten

Mo: 9:00-12:00 
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Mi: 9:00-12:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Fr: 9:00-12:00

Zuständige Stelle

Amtsleiterin
Denise Gührig
Zimmer
210

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
d.guehrig [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email stadtordnung@zittau.de