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Investitionszuschuss an kleine Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013

Die Stadt Zittau wurde in das EFRE-Programm (Europäischer Fonds für regionale Entwicklungen) „Nachhaltige Stadtentwicklung“ mit der Gebietskulisse „Zittau Süd-West“ aufgenommen. Damit ist es der Stadt in verschiedenen Handlungsfeldern möglich durch Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung geeignete Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung im benachteiligten Stadtgebiet zu schaffen. Im Handlungsfeld Wirtschaft hat die Stadt Zittau dazu eine Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von kleinen Unternehmen beschlossen.

1. Allgemeine Informationen

EFRE Förderkulisse Zittau
EFRE Förderkulisse Zittau

Ziele dieser Richtlinie sind im Fördergebiet

  1. Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten,
  2. die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu stärken,
  3. die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu verbessern sowie
  4. das Unternehmertum zu stärken.

Die Zuwendungen sollen den Unternehmen im Programmgebiet Anreize zur Ansiedlung (Existenzgründung), Sicherung bzw. Erweiterung ihres Standortes sowie zur Verlagerung innerhalb des Programmgebietes bzw. in das Programmgebiet bieten. Externen Ansiedlungsinteressenten soll ein Anreiz geboten werden, sich im Programmgebiet niederzulassen (Stärkung der lokalen Ökonomie).

Die Förderung der kleinen Unternehmen ist eine Projektförderung. Sie wird als Kostenanteilsfinanzierung als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.

Gegenstand der Förderung sind investive Vorhaben, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen.
Investitionen mit dem Ziel der Sicherung der Produktion oder Dienstleistung von Unternehmen oder zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen werden anteilig bezuschusst, wenn sie im Zusammenhang stehen mit

Der Fördersatz für ein Vorhaben beträgt grundsätzlich maximal 40% der zuwendungsfähigen Kosten.
Sofern ein kleines Unternehmen im Fördergebiet für mehr als 2 Jahre mehr als 5 neue Arbeitsplätze schafft, kann der Fördersatz um bis zu 10% auf maximal 50% erhöht werden.

Vorstadtbäckerei Paul
Referenzprojekt: Vorstadtbäckerei Paul
Modernisierung und Erweiterung
eines Traditionsbetriebes

Der Höchstförderbetrag beträgt grundsätzlich 50.000 EUR. Im Fall, dass ein kleines Unternehmen mehr als 5 neue Arbeitsplätze schafft, kann er auf bis zu 62.500 EUR erhöht werden. Die Beihilfe (Zuwendung) muss mindestens 2.000 EUR betragen.

HINWEIS: Darüber hinaus darf die Beihilfe nach dieser Richtlinie in den Jahren 2009 und 2010 aufgrund der De-minimis-Regelungen der Europäischen Union den Höchstbetrag von 500.000 EUR in drei Steuerjahren nicht übersteigen. Nach dem 31.12.2010 ist die Beihilfe auf 200.000 EUR in drei Steuerjahren begrenzt.

Zuwendungsfähig sind Kosten für Investitionen in eine Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn sie vom Zuwendungsempfänger getragen und nachgewiesen werden, sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind und das Vorhaben den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.

Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Reisekosten und Kosten für die Anschaffung und Herstellung von Personenkraftwagen.

2. Zuständige Stelle

FM-Style.de
Referenzprojekt: FM-Style
Ansiedlung eines jungen Unternehmens

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Stadt Zittau. Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Stadt Zittau einzureichen.

Stadtverwaltung Zittau
Postfach 1458
02754 Zittau

3. Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

HINWEIS: Grundsätzlich ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe Förderrichtlinie Punkt 3.2 Ausschlussregelung)

4. Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsförderung Zittau steht Ihnen gern beratend zur Seite.

Erarbeiten Sie zunächst ein Konzept für Ihr Vorhaben und klären Sie die Gesamtfinanzierung. Benutzen Sie für die Beantragung den Vordruck. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen bei der Stadtverwaltung Zittau ein.

Die Stadt Zittau prüft den Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.

5. Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen!

Bitte starten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben erst, wenn Ihnen von der Stadt Zittau der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.

HINWEIS: Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages.

6. Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

7. Erforderliche Unterlagen

8. Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie der Stadt Zittau über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013, Abschnitt II Nr. 1.4 a (Nachhaltige Stadtentwicklung)