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HOCHWASSER 2010: Hilfe für betroffene Unternehmen

Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Firmen können sich an die Wirtschaftsförderung Zittau wenden.

Telefon: 03583 752 374 oder 372
eMail: wirtschaftsfoerderung@zittau.de

Wir erfassen Ihre Schäden, stellen Bescheinigungen zum eingetretenen Hochwasserschaden aus und informieren Sie umfassend über Unterstützungsmöglichkeiten.

Finanzielle Unterstützung

SAB "Hochwasser-Hotline" zu den verfügbaren Hilfsprogrammen: 0351 4910 4920
SAB Vor-Ort-Beratung am 14.09.2010 13 – 17 Uhr im Rathaus Zittau (Markt 1)

Kurzarbeit

Weiterhin haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Eine Anzeige über Arbeitsausfall muss bis spätestens 31.08.2010 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Steuerliche Maßnahmen

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen beschloss erste steuerliche Maßnahmen für Betroffene:

http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/157215

Sofortfond zur Begutachtung von Hochwasserschäden

Die IHK legt für ihre Mitglieder einen Sofortfonds zur Begutachtung der Hochwasserschäden auf. Bis zu 50% der Gutachterkosten werden übernommen, im Höchstfall bis 600 Euro je Gutachten.
http://www.dresden.ihk.de/servlet/news?news_id=8568&ref_knoten_id=9&ref_detail=portal&ref_sprache=deu

 

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