HOCHWASSER 2010: Hilfe für betroffene Unternehmen
Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Firmen können sich an die Wirtschaftsförderung Zittau wenden.
Telefon: 03583 752 374 oder 372
eMail: wirtschaftsfoerderung@zittau.de
Wir erfassen Ihre Schäden, stellen Bescheinigungen zum eingetretenen Hochwasserschaden aus und informieren Sie umfassend über Unterstützungsmöglichkeiten.
Finanzielle Unterstützung
SAB "Hochwasser-Hotline" zu den verfügbaren Hilfsprogrammen: 0351 4910 4920
SAB Vor-Ort-Beratung am 14.09.2010 13 – 17 Uhr im Rathaus Zittau (Markt 1)
- Überbrückungsdarlehen
Als Überbrückungshilfe wird ein zinsverbilligtes Darlehen mit einer Laufzeit von 18 Monaten und einem Zinssatz von 1,5% gewährt. Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB).
http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/sp_tornado/detailfp_sp_18688.html
- Hochwasserhilfe Unternehmen - Längerfristige zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,5%
Bei Schäden an gewerblich genutzten Gebäuden, Maschinen, Anlagen, Zubehör ist es möglich ein Darlehen mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren zu beantragen. Die Darlehenshöhe beträgt min. 2.000 Euro bis max. 5.000.000 Euro.
http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/sp_tornado/detailfp_sp_18496.html
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Liquiditätshilfedarlehen
Zur Finanzierung von bspw. Forderungs- und Umsatzausfällen oder zusätzlichem Betriebsmittelbedarf kann ein Liquiditätshilfedarlehen zu einem Zinssatz von 1,5% zu erleichterten Bedingungen mit einer Laufzeit von maximal 8 Jahren in Anspruch genommen werden.
http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/sp_tornado/detailfp_sp_2465.html
- GA-Förderung
Unternehmen, die eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten haben, werden aus den Verpflichtungen entbunden. Damit ist die Beantragung neuer Fördermittel möglich.
Kurzarbeit
Weiterhin haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Eine Anzeige über Arbeitsausfall muss bis spätestens 31.08.2010 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Steuerliche Maßnahmen
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen beschloss
erste steuerliche Maßnahmen für Betroffene:
- Bis 31.12.2010 können Stundungen der fällig werdenden Steuern
sowie Anpassungen der Vorauszahlungen der Einkommenssteuer beantragt
werden.
- Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis 31.12.2010 bei rückständigen
Steuern abgesehen.
- Sonderabschreibungen von zusätzlich bis zu 30% für den
Wiederaufbau zerstörter Gebäude bzw. bis zu 50% bei Anschaffung
beweglicher Anlagegüter.
- Bei hohen Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten können steuerfreie
Rücklagen bis zu 30/50 % zugelassen werden.
- Aufwendungen zur Wiederherstellung werden als Erhaltungsaufwand anerkannt.
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/157215
Sofortfond zur Begutachtung von Hochwasserschäden
Die IHK legt für ihre Mitglieder einen Sofortfonds zur Begutachtung
der Hochwasserschäden auf. Bis zu 50% der Gutachterkosten werden übernommen,
im Höchstfall bis 600 Euro je Gutachten.
http://www.dresden.ihk.de/servlet/news?news_id=8568&ref_knoten_id=9&ref_detail=portal&ref_sprache=deu
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