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Bauleitplanung

Die Gemeinde hat im Rahmen der durch Artikel 28 GG verfassungsmäßig gesicherten Planungshoheit die Planungsbefugnis, durch die Bauleitplanung die bauliche und sonstige Nutzung vorzubereiten und zu leiten.

Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet zwischen

  1. dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan nach § 5 BauGB und
  2. dem Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan nach § 9 BauGB.

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Das Verfahren wird regelmäßig durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet. Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist eine Umweltprüfung.

1. Flächennutzungsplan (FNP)

Auszug FNP Zittau Teil AAuszug FNP Zittau Teil A (Legende)

Informationen zum Verfahrensablauf einer → Flächennutzungsplanung im Normalverfahren

2. Bebauungsplan (B-Plan)

Auszug B-Plan WeinauAuszug B-Plan Weinau (Legende)

Informationen zum Verfahrensablauf einer → Bebauungsplanung im Normalverfahren

Rechtskräftige Bauleitpläne
im Verfahren befindliche Bauleitpläne