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Beantragung einer Ausnahmegenehmigung / eines Parkausweises

Antragsteller:
*) Pflichtangaben
 
 

Ich beantrage folgende Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkausweise

Kennzeichen


für gewerbliche und sonstige Nutzer:

1.

Befahren von und zeitlich befristetes Parken in gesperrten Bereichen

2.

ganztägiges Parken auf einem Sonderparkplatz

für Institutionen mit mildtätiger oder gemeinnütziger Tätigkeit bzw. von besonderem öffentlichen Interesse:

3.

Befahren von und zeitlich befristetes Parken in gesperrten Bereichen

4.

ganztägiges Parken auf einem Sonderparkplatz

für Bewohner:
(Kopie des Personalausweises, des Fahrzeugscheines / Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Zustimmung des Fahrzeughalters bei Fremdnutzern per eMail, Fax oder Post nachsenden)

5.

Befahren von und zeitlich befristetes Parken in gesperrten Bereichen

6.

ganztägiges Parken auf einem Bewohnerparkplatz

Begründung / Bemerkungen:

Mit Absenden dieses Formulares werden die Daten Ihres Antrags per eMail an das Bürgeramt übertragen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie dieses Formular auch ausdrucken und per Post an die Stadtverwaltung Zittau, Ref. Stadtordnung, Postfach 1458, D-02754 Zittau oder per Fax an die (03583) 752 400 oder persönlich beim Bürgeramt, Franz-Könitzer-Straße 7, Zi. 206, einreichen.

Beantragte Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise für das laufende Kalenderjahr liegen in der Regel ab dem auf den Posteingang folgenden 3. Sprechtag zur Abholung im Bürgeramt der Stadtverwaltung Zittau, Franz-Könitzer-Str. 7, bereit.

Für das folgende Kalenderjahr erfolgt die Vergabe frühestens ab der 3. Novemberwoche (47. KW). Den genauen Termin entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen in der Tagespresse oder auf www.zittau.de.

Studenten mit Nebenwohnsitz in Zittau müssen bei der Abholung zusätzlich den Studentenausweis vorlegen.

(siehe auch → Pressemitteilung vom 05.10.11)

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