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Mittwoch |
8. September 2010 |
08:00 – 18:00 Uhr |
in |
02763 Zittau |
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Stadtverwaltung Zittau |
Ratssaal |
2. OG |
(auch telefonische Rücksprachen sind unter Tel. 03583 752 192 während der Sprechzeiten möglich)
zu Fragen der Rehabilitierung von DDR-Unrecht.
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Sie beinhalten die Strafrechtliche Rehabilitierung einer politisch motivierten Verurteilung oder für die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat, die Berufliche Rehabilitierung und die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von in der DDR erlittenem Unrecht aus politischen Gründen.
Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR wurden die bestehenden Gesetze um eine Opferpension ergänzt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge auf Akteneinsicht bei der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen ausgehändigt zu bekommen.
Ansprechpartner: Herr Rachowski, im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten
Der Sächsische Landesbeauftragte
für die Unterlagen Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Postanschrift: 01097 Dresden, Unterer Kreuzweg 1
Telefon 0351 65681 0
Telefax 0351 65681 20
eMail info@lstu.smj.sachsen.de
Ines Hirt
Pressesprecherin