Anlage 5.4 des Maßnahmeplans
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Ihnen bekannt ist, wurde wegen einer Verunreinigung im Trinkwasser durch das Gesundheitsamt eine Abkochanordnung erlassen.
Die Verunreinigung und deren Ursache wurden beseitigt. Die Nachweise hierzu liegen vor. Die Abkochanordnung wurde durch das Gesundheitsamt aufgehoben.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes wird die vorsorgliche Zugabe von Chlor in das Trinkwasser bis auf Widerruf weitergeführt.
Das Trinkwasser kann ab sofort ohne Einschränkung genutzt werden.
Ihr Wasserversorgungsunternehmen
- Stadtwerke Zittau GmbH -