Pressemitteilung
vom 13.08.2010
Hochwasser 2010 in Zittau und Umgebung
Hilfen für betroffene Unternehmen
Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Firmen können sich an
die Wirtschaftsförderung Zittau wenden.
Telefon: 03583 / 752 – 374 oder – 372
eMail: wirtschaftsfoerderung@zittau.de
Wir erfassen Ihre Schäden, stellen Bescheinigungen zum eingetretenen
Hochwasserschaden aus und informieren Sie umfassend über Unterstützungsmöglichkeiten.
Finanzielle Unterstützung
SAB "Hochwasser-Hotline" zu den verfügbaren
Hilfsprogrammen: 0351 / 4910 4920
- Überbrückungsdarlehen
Als Überbrückungshilfe wird ein zinsverbilligtes Darlehen mit
einer Laufzeit von 18 Monaten und einem Zinssatz von 1,5% gewährt.
Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Sächsische
Aufbaubank (SAB).
- Längerfristige zinsverbilligtes Darlehen
mit Zinssatz von 1,5%
Bei Schäden an gewerblich genutzten Gebäuden ist es möglich
ein Darlehen mit einer Laufzeit von max. 5 Jahren zu beantragen. Die
Darlehenshöhe beträgt min. 2.000 Euro bis max. 5.000.000 Euro.
Allerdings werden bis zur Genehmigung durch die EU-Kommission nur Soforthilfen
mit einem Beihilfewert von max. 30.000 Euro bzw. 500 Euro je Arbeitsplatz
pro Betriebsstätte gewährt.
http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/sp_tornado/detailfp_sp_18496.html
Kurzarbeit
Weiterhin haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit bei der
Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Eine Anzeige über
Arbeitsausfall muss bis spätestens 31.08.2010 bei der zuständigen
Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Unterstützung von Aufräumarbeiten und Säuberung
Unter der Telefonnummer 03583/502230 (IHK Zittau) können Sie Ihren
kurzzeitigen Bedarf zur Unterstützung von Aufräumarbeiten und
Säuberung melden.
Steuerliche Maßnahmen
Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen beschloss
erste steuerliche Maßnahmen für Betroffene:
- Bis 31.12.2010 können Stundungen der fällig werdenden Steuern
sowie Anpassungen der Vorauszahlungen der Einkommenssteuer beantragt
werden.
- Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis 31.12.2010 bei rückständigen
Steuern abgesehen.
- Sonderabschreibungen von zusätzlich bis zu 30% für den
Wiederaufbau zerstörter Gebäude bzw. bis zu 50% bei Anschaffung
beweglicher Anlagegüter.
- Bei hohen Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten können steuerfreie
Rücklagen bis zu 30/50 % zugelassen werden.
- Aufwendungen zur Wiederherstellung werden als Erhaltungsaufwand anerkannt.
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/157215
Hotline für rechtliche Schnellauskünfte und Gutachtervermittlung
- IHK-Mitglieder wenden sich bitte an: 0351/2802-200
- HWK-Mitglieder bitte unter: 0351/4640935
Zusätzlich werden jeden Donnerstag regionale Beratungstage in
den Räumen der Kreishandwerkerschaft in Zittau angeboten.
Sofortfond zur Begutachtung von Hochwasserschäden
Die IHK legt für ihre Mitglieder einen Sofortfonds zur Begutachtung
der Hochwasserschäden auf. Bis zu 50% der Gutachterkosten werden übernommen,
im Höchstfall bis 600 Euro je Gutachten.
http://www.dresden.ihk.de/servlet/news?news_id=8568&ref_knoten_id=9&ref_detail=portal&ref_sprache=deu