Prunkwappen der Stadt Zittau
Aktuell
Bürger
Portrait
Bildung
Wirtschaft
Kultur & Sport
Tourismus

StadtwappenPressemitteilung vom 11.08.2010

Einschränkung Trinkwasserversorgung - Abkochanordnung
Anlage 5.2 des Maßnahmeplans

Achtung! Wichtige Information der Stadtwerke Zittau GmbH zur Trinkwasserversorgung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten Ihnen hiermit bekannt geben, dass bei vorsorglich durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers nach dem Starkregen/Hochwasserereignis eine Verunreinigung für das Versorgungsgebiet der Stadt Zittau festgestellt wurde. Aus Vorsorgegründen wurde daher durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Görlitz das Abkochen des Trinkwassers angeordnet. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss.

Für nachfolgend Nutzungen

  1. Zubereitung von Nahrung, Essen und Getränken /Kaltgetränken, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
  2. Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  3. Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
  4. Zähneputzen
  5. Medizinische Zwecke

sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Zur Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann weiter Leitungswasser verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass es nicht getrunken und der Kontakt bei offenen Wunden vermieden wird. Haustiere und Vieh können weiterhin mit Leitungswasser getränkt werden.

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn diese Einschränkung der Nutzung aufgehoben wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer: (0 35 83) 67 04 00.

Ihr Wasserversorgungsunternehmen
- Stadtwerke Zittau GmbH -