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Stadtwappen Pressemitteilung vom 25.09.2009

Neue Ausnahmegenehmigungen/Bewohnerparkausweise für 2010

Die Ausnahmegenehmigungen (AG) bzw. Bewohnerparkausweise (BPA) für 2009 zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau verlieren am 31. Dezember 2009 ihre Gültigkeit. Die Beantragung der neuen Genehmigungen beginnt ab dem 1. Oktober 2009 für das kommende Jahr.

Da sich einige Veränderungen ergeben, möchte das Referat Stadtordnung schon jetzt darauf hinweisen.
Zukünftig wird bei der Beantragung des Bewohnerparkausweises der Personalausweis und der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I zur Vorlage benötigt. Studenten mit Nebenwohnung in Zittau müssen bei der Beantragung zusätzlich ihren Studentenausweis vorlegen.
In der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO, zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Nr. 35, 7.) wird auf folgendes hingewiesen:
„... Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. ... Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. ... “
Bei der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen werden zukünftig höhere Maßstäbe angelegt. Ausnahmegenehmigungen werden nur noch in besonders dringenden Fällen gewährt.
Es wird grundsätzlich nur noch ein Kennzeichen in der beantragten AG/BPA eingetragen.

Anträge sind zu richten:

Die Vergabe erfolgt dann ab dem 15.11.2009 im Bürgeramt, Referat Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau, Franz-Könitzer-Straße 7, Zimmer 206.
Hinweis: Eine vorherige Beantragung verkürzt die Wartefrist bei der Abholung.

Ansprechpartner ist Herr Wilfried Schober, Leiter des Referates Stadtordnung im Bürgeramt, Tel. 03583/752 433.

Ines Hirt
Pressesprecherin