Ausnahmegenehmigungen für das Jahr 2003

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau und die Anwohnerparkberechtigungen für das Jahr 2003 ab sofort im Ordnungsamt der Stadt Zittau, Franz-Könitzer-Straße 7 beantragt werden können.
Die Vergabe dieser Genehmigungen erfolgt dann ab dem 26.11.2002 im Ordnungsamt.

Jörg Bothe
Leiter Referat Stadtordnung


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