| Ausnahmegenehmigungen für das Jahr 2003 |
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausnahmegenehmigungen zum zeitlich befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau und die Anwohnerparkberechtigungen für das Jahr 2003 ab sofort im Ordnungsamt der Stadt Zittau, Franz-Könitzer-Straße 7 beantragt werden können.
Jörg Bothe |
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